Der Landesgolfverband Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. hat uns heute, Montag, 08.03.2021 um 16.16 Uhr die nachfolgende Mail zugesandt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
wir müssen unsere Meldung vom Samstagmorgen revidieren! Es sind keine 3er oder 4er Flights aus 3 bzw. 4 unterschiedlichen Haushalten erlaubt!
Auch im Innenministerium in Mainz herrschte heute Vormittag diesbezüglich noch Unsicherheit. Das Gesundheitsministerium hatte wohl interveniert.
Wir haben jetzt die klare Aussage aus dem Innenministerium, dass §10 Satz 1 für den Golfsport bindend ist, der da besagt:
… kontaktfreies Training einzeln oder unter Wahrung der Kontaktbeschränkung nach § 2 Abs. 1 (max. 5 Personen aus 2 Haushalten).
Beste Grüße
Karin Schiel
Golfverband Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. -Geschäftsstellenleitung-
Trierer Straße 112
56072 Koblenz“
Das bedeutet für unseren Golfclub:
3er bzw. 4er Flights aus 2 unterschiedlichen Haushalten sind erlaubt!
Ihr Team des Golf-Club Eifel e.V.