Allgemeine Wettspielbedingungen 2023

Allgemeine Wettspielbedingungen

Falls in der jeweiligen Wettspielausschreibung nicht anders geregelt, gelten diese Allgemeinen Wettspielbedingungen für alle Wettspiele, die vom GC Eifel veranstaltet werden. Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. (DGV) und den Platzregeln des GC Eifel. Bei vorgabewirksamen Wettspielen wird das Wettspiel auf Grundlage des DGV-Vorgabensystems ausgerichtet. Exemplare der oben genannten Regelwerke finden sich im Internet und liegen zur Einsichtnahme im Sekretariat des GC Eifel aus. Evtl. Sonderplatzregeln werden am Schwarzen Brett des GC Eifel angeschlagen. Soweit nachfolgend auf eine Regel verwiesen wird, handelt es ich um die offiziellen Golfregeln des DGV. Die Ausschreibung für das jeweilige Wettspiel geht den nachfolgenden Allgemeinen Wettspielbestimmungen vor.

Hat eine Partie nach Auffassung der Spielleitung ihre Position im Spielablauf verloren und/oder mehr Zeit zum Spielen eines oder mehrerer Löcher benötigt als die auf den Zählkarten aufgedruckten Richtzeiten (Endzeit pro Loch) vorgegeben, wird wie folgt verfahren:
a. Die Partie wird zweimalig ermahnt und aufgefordert, schneller zu spielen bzw. den Anschluss an die davor spielende Partie wieder herzustellen.
b. Wird keine Verbesserung des Spieltempos festgestellt bzw. kein Anschluss gefunden, wird der Partie mitgeteilt, dass ab sofort eine Zeitnahme für jeden Schlag erfolgt, der vorgenommen wird.
Überschreitet dabei der Spieler, der zuerst spielen muss, die Zeit von 50 Sekunden oder als zweiter, dritter, vierter Spieler die Zeit von jeweils 40 Sekunden dreimal nach Beginn der Zeitnahme während einer Runde, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7 angesehen. Die Zeitnahme beginnt jeweils in dem Moment, indem der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist.

Lochspiel: Lochspiel für 1. Verstoß Lochverlust, Strafe für weiteren Verstoß Disqualifikation
Zählspiel: Strafe für 1. Verstoß (nach 3 Zeitnahmen): 1 Strafschlag, Strafe für 2. Verstoß (nach 4 Zeitnahmen): 2 Strafschläge
Strafe für jede weitere Zeitüberschreitung: Disqualifikation

Der Einsatz von Berufsspielern (Pros) als Caddy ist nicht gestattet.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation

Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, zieht bei gleichen Bruttoergebnissen das schlechtere Handicap, bei gleichen Nettoergebnissen das bessere Handicap. Bei Teamspielen wird die addierte Stammvorgabe herangezogen.

Der Zähler ist jeweils auf der Zählkarte vermerkt, bei Fehlen dieser Angabe, ist Zähler jeweils der nächste Spieler im Flight gemäß Startliste, so dass der erste Spieler den letzten Spieler zählt.

Nach dem Wettspiel sind die vom Zähler unterschriebenen und vom Spieler gegengezeichneten Scorekarten ohne Verzögerung im Sekretariat der GC Eifel abzugeben oder der Wettspielleitung auszuhändigen.

Fehlt eine oder beide Abschlagmarkierungen wird grundsätzlich immer auf der Linie des Vermessungspunktes abgeschlagen.

 

Die Benutzung von Mobiltelefonen (Handys) ist verboten (Disqualifikation). Ausgenommen sind Mitglieder der Spielleitung.
Personen mit berufsbedingtem Bereitschaftsdienst (Ärzte, Feuerwehr etc.) kann die Spielleitung die Benutzung im Einzelfall vor Turnierbeginn genehmigen.
Hier ist es wichtig, Rücksicht auf andere zu nehmen und das Spiel anderer nicht zu stören. (Regel 1.2a)
Die Nutzung eines Mobiltelefons, um in einem Notfall Hilfe herbeizuholen ist selbstverständlich gestattet. 

Grobe Verletzungen der Etikette oder der Golfregeln können mit einer, in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes, befristeten Wettspielsperre geahndet werden. Die Sperre wird nach Anhörung des Bewerbers durch den Spiel- und Vorgabenausschuss ausgesprochen

Die Spielleitung wird vor jedem Wettspiel benannt und durch Aushang bekannt gegeben.

Für jedes Wettspiel wird in der veröffentlichten Ausschreibung eine Höchst-Vorgabe festgelegt.
Maßgebend für die Berechtigung eines Spielers zur Teilnahme an einem Wettspiel ist die am Tage des Meldeschlusses des betreffenden Wettspieles gültige Stammvorgabe des Spielers. Verändert sich die Stammvorgabe eines rechtzeitig gemeldeten Teilnehmers zwischen Meldeschluss und Spieltermin über die gemäß der jeweiligen Wettspielausschreibung zulässige Höchstvorgabe hinaus, so muss der Teilnehmer mit der für das Wettspiel festgelegten zulässigen Höchstvorgabe spielen. Meldungen von Spielern, deren Stammvorgabe zum Zeitpunkt der beabsichtigten Meldung höher ist, als die in der Ausschreibung festgelegte Höchstvorgabe, dürfen von der Wettspielleitung nur dann berücksichtigt werden und mit der zulässigen Höchstvorgabe teilnehmen, wenn bei einem zahlenmäßig beschränkten Teilnehmerfeld die Höchstzahl der Teilnehmer nicht erreicht ist.

Die Teilnahme am Wettspiel setzt die vorherige Entrichtung der Meldegebühr oder des Startgeldes voraus.

Spieler, die nicht an einem Wettspiel teilnehmen können, sind verpflichtet, sich so früh wie möglich, mindestens jedoch vor dem in der Ausschreibung des jeweiligen Wettspiels festgelegten Meldeschluss, im Sekretariat des GC Eifel über Telefon, E-Mail, Fax abzumelden.
Spieler, die ohne Abmeldung und ohne wichtigen Grund mit ausreichender Entschuldigung dem Wettspiel fernbleiben, müssen mit einer Wettspielsperre rechnen. Sowohl im Falle einer verspäteten (nach Meldeschluss) Absage als auch des Fernbleibens – gleich aus welchem Grund – gänzlich ohne Abmeldung (no show) ist die festgelegte Meldegebühr bzw. das Startgeld in voller Höhe zu zahlen.
Es gilt eine Wettspielsperre für den betreffenden Spieler, bis alle ausstehenden Meldegebühren bzw. Startgelder nachgezahlt worden sind.

Die Spielleitung kann die Veranstaltung kurzfristig absagen.
Sie hat bis zum ersten Start in begründeten Fällen das Recht, die Platzregeln und Sonderplatzregeln abzuändern, die Startzeiten neu festzusetzen oder abzuändern, sowie die Wettspielausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen festzusetzen.

Beanstandungen, die Auswirkungen auf das Ergebnis des Wettspiels haben können, müssen bis spätestens 20 Minuten, nachdem der letzte Wettspielteilnehmer seine Zählkarte abgegeben hat, der Spielleitung vorgebracht werden (ausgenommen Beanstandungen nach Regel 34-1b). Wettspiele gelten 10 Minuten nach der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse bei der Siegerehrung als beendet. Einsprüche sind nach Beendigung nicht zulässig.

Wenn bei einem Wettspiel ein Preis ausgeschrieben wird für
– Nearest to the Pin, wird der Ball nur gewertet, wenn er auf dem zu spielenden Grün zur Ruhe kommt, wobei die Messung von der Lochkante bis zum Ballanfang erfolgt,
– Longest Drive, wird der Ball nur gewertet, wenn er auf dem zu spielenden Fairway zur Ruhe kommt,
– Nearest to the line oder Straightest Drive, wird der Ball nur gewertet, wenn er auf dem zu spielenden Fairway zur Ruhe kommt.

Sofern keine andere Regelung in der Ausschreibung getroffen wird, gehen Bruttopreise den Nettopreisen vor.
Werden mehrere Bruttopreise und Nettopreise ausgespielt, so geht der bessere Rang in der jeweiligen Klasse (Brutto oder Nettoklasse) dem schlechteren Rang vor. Das 1. Netto geht also dem 2. Brutto, bzw. das 2. Netto dem 3. Brutto vor.

Sofern keine andere Regelung in der Ausschreibung getroffen wird, findet in unseren Wettspielen kein CR-Ausgleich und auch kein Par-Ausgleich statt.

Sofern die Ausschreibung vorsieht, dass Preise nur an Anwesende ausgegeben werden, müssen die Preise bei der Siegerehrung, die im Anschluss an das Wettspiel vorgenommen wird, persönlich entgegengenommen werden. Sieht die Ausschreibung eine Preisweitergabe vor, so erhält den Preis des Abwesenden der jeweils nächstplatzierte Teilnehmer, dessen eventueller Preis wiederum an den Nächstplatzierten geht. Ist eine Preisweitergabe ausgeschlossen, und ist für diesen Fall keine besondere Regelung in der Ausschreibung getroffen, fällt ein eventueller Preis an den Ausrichter des Wettspiels zurück und kann von diesem nach eigener Entscheidung verwertet werden.

Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Wettspiel mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten (u. a. Name, Vorgabe, Name des Heimatclubs) zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten der Aufnahme und Mitgliedschaftsrichtlinien des Deutschen Golf Verbandes e. V. (AMR) beschrieben, einverstanden. Die AMR in ihrer jeweils gültigen Fassung können im Clubsekretariat oder im Internet unter https://www.golf.de/dgv/rules4you/binarydata/Spiel-und-Wettspielhandbuch_2016-2019.pdf eingesehen werden.
Mit seiner Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer ebenfalls einverstanden, dass Fotos von dem Wettspiel, einschließlich der Vorbereitung der Teilnehmer und der Siegerehrung, auf denen der Teilnehmer abgebildet ist, im Rahmen von Veröffentlichungen seitens des GC Eifel, z.B. auf der Homepage, in Presseveröffentlichungen oder der Clubzeitschrift, veröffentlicht werden. Jeder Teilnehmer hat das Recht, der Veröffentlichung zu widersprechen.
Das Sekretariat ist berechtigt, per Brief, Fax, Mail oder SMS im Zusammenhang mit dem Turnier zu unterrichten.

Hillesheim, Januar 2020